Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Sifa) sind Fachleute, die Unternehmen in allen Fragen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes beraten und unterstützen. Sie sind nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und der DGUV Vorschrift 2 "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit" verpflichtete Personen in Unternehmen mit mehr als 20 Beschäftigten.
Sifas sind somit wichtige Partner für Unternehmen bei der Umsetzung einer nachhaltigen Arbeitsschutzpolitik. Sie tragen dazu bei, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten zu verbessern und die Unfallzahlen zu reduzieren.
Sifas beraten die Arbeitgeber und Beschäftigten in allen Fragen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes. Sie informieren über die gesetzlichen Vorschriften, unterstützen bei der Umsetzung der Maßnahmen und helfen bei der Lösung von Problemen.
Sifas führen Gefährdungsbeurteilungen durch. Dabei ermitteln sie die Gefahren und Belastungen am Arbeitsplatz und bewerten das Risiko für die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten. Auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilung werden dann Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen festgelegt.
Sifas erarbeiten und implementieren Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes. Dazu gehören unter anderem technische Maßnahmen, organisatorische Maßnahmen und persönliche Schutzausrüstung.
Sifas führen Schulungen und Unterweisungen für die Beschäftigten durch. Sie informieren über die Gefahren am Arbeitsplatz und vermitteln die erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten zur Vermeidung von Unfällen.
Sifas arbeiten mit anderen Akteuren im Arbeitsschutz zusammen. Dazu gehören unter anderem Betriebsärzte, Unfallversicherungsträger und Berufsgenossenschaften.
Sifas müssen eine Ausbildung als Sifa oder eine vergleichbare Qualifikation nachweisen. Die Ausbildung dauert in der Regel drei Jahre und gliedert sich in einen theoretischen und einen praktischen Teil.
Sifas müssen sich regelmäßig weiterbilden. Die Weiterbildungspflicht ergibt sich aus der DGUV Vorschrift 2. Die Weiterbildung soll dazu beitragen, dass Sifas auf dem aktuellen Stand der Technik und der Gesetzgebung sind.
Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Sifas) sind wichtige Partner für Unternehmen bei der Umsetzung einer nachhaltigen Arbeitsschutzpolitik. Sie tragen dazu bei, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten zu verbessern und die Unfallzahlen zu reduzieren.
Die Prüfung von elektrischen Betriebsmitteln ist in verschiedenen Regelwerken vorgeschrieben, ebenso wie die Verantwortung für die Durchführung dieser Prüfungen. Allerdings befinden sich gerade die Verantwortlichen im Unternehmen beim Thema Prüfen von elektrischen Arbeitsmitteln in so etwas wie einem Dschungel der Regelwerke. Gerne helfen wir im Vergabeverfahren weiter und finden geeignete Elektrofachbetriebe nach TRBS 1203 befähigte Personen.
Partnernetzwerk im Prüfwesen (EN/IEC) für Arbeitssicherheit und IT Sicherheit (solution/service).
DGUV Vorschrift 3, ehrenamtliche Vermittlung zu:
SERVER/IT/OT/IOT/IT-Security/solutions/SPS/NOTSYSTEME/remote/cloud/firewall/regs
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Für den schnellen Erfolg, setzen wir den eigens entwickelten RUNDESK© Plan an. Hier wird der IST-Zustand ermittelt und Ziele mit der SCRUM Master Methode im freien arbeiten umgesetzt.
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