Zwischen dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), den Ländern und der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) wurde vereinbart, für die "Fachkraft für Arbeitssicherheit" die Abkürzung "Sifa" zu verwenden.
Obwohl der nicht abgekürzte offizielle Terminus "Fachkraft für Arbeitssicherheit" lautet, sollen die Abkürzungen "FASI" oder "Fasi" in diesem Zusammenhang keine Verwendung finden.
Die Abkürzung FASI wird bereits für die "Fachvereinigung Arbeitssicherheit e. V." verwendet. Nähere Informationen über diese Organisation finden Sie hier:
www.fasi.de
Weiterführende Informationen finden Sie auch unter:
www.dguv.de/medien/inhalt/praevention/vorschr_regeln/documents/faq_vorschr_2.pdf
Aufgabenfelder
Eine Sifa ist eine Sicherheitsfachkraft, die für die Arbeitssicherheit in einem Betrieb zuständig ist. Die Sifa berät die Unternehmensleitung, die Führungskräfte und die Beschäftigten in allen Fragen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes. Die Sifa unterstützt bei der Planung, Durchführung und Überwachung von Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren. Die Sifa wirkt bei der Gestaltung von Arbeitsplätzen, Arbeitsabläufen und Arbeitsumgebungen mit. Die Sifa ist auch für die Organisation und Durchführung von Unterweisungen, Schulungen und Belehrungen im Bereich der Arbeitssicherheit verantwortlich.
Die Sifa muss eine entsprechende Ausbildung und Qualifikation nachweisen, die in der DGUV Vorschrift 1 geregelt ist. Die DGUV Vorschrift 1 ist eine Unfallverhütungsvorschrift, die von den Berufsgenossenschaften und Unfallkassen erlassen wurde. Die DGUV Vorschrift 1 legt fest, welche Anforderungen an die Bestellung, die Aufgaben, die Stellung und die Befugnisse einer Sifa gestellt werden. Die DGUV Vorschrift 1 gilt für alle Betriebe, die der gesetzlichen Unfallversicherung unterliegen.
DGUV Vorschrift 1, DGUV Vorschrift 2, DGUV Vorschrift 3, DGUV Vorschrift 4
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Maßnahmenkatalog
Qualitäts-Management-System
Die Fachvereinigung Arbeitssicherheit (FASI) ist der Dachverband folgender technisch-wissenschaftlicher Vereine:
Als gemeinnütziger Verein repräsentiert die FASI die Experten im Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutz in Deutschland:
Präambel
Die Fachvereinigung Arbeitssicherheit e.V. (FASI) dient mit ihrem Netzwerk den praxisorientierten Präventionsdiensten, den Aufsichts- und Beratungsinstitutionen sowie den arbeitsmedizinischen und sicherheitstechnischen Dienstleistern und trägt zur Förderung von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit bei.