DGUV Vorschrift 1 - DGUV V1 - Grundsätze der Prävention

WER WIR SIND

Wird "Fachkraft für Arbeitssicherheit" mit Sifa, SiFA, Fasi oder FASI abgekürzt?


Zwischen dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), den Ländern und der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) wurde vereinbart, für die "Fachkraft für Arbeitssicherheit" die Abkürzung "Sifa" zu verwenden.


Obwohl der nicht abgekürzte offizielle Terminus "Fachkraft für Arbeitssicherheit" lautet, sollen die Abkürzungen "FASI" oder "Fasi" in diesem Zusammenhang keine Verwendung finden.


Die Abkürzung FASI wird bereits für die "Fachvereinigung Arbeitssicherheit e. V." verwendet. Nähere Informationen über diese Organisation finden Sie hier:
www.fasi.de

Weiterführende Informationen finden Sie auch unter:
www.dguv.de/medien/inhalt/praevention/vorschr_regeln/documents/faq_vorschr_2.pdf


Aufgabenfelder

  1. Wir erarbeiten und vertreten Positionen zu aktuellen und grundsätzlichen Fragestellungen im Hinblick auf die Themen Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit sowie zu den Themen Brand-, Explosions- und Umweltschutz.
  2. Wir führen alle zwei Jahre das Präventionsforum "Arbeitsschutz Aktuell" (Messe und Kongress) in Verbindung mit begleitenden Fach- und Sonderausstellungen durch.
  3. Wir organisieren regelmäßig regionale Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen.
  4. Wir fördern und entwickeln die Kommunikation auf regionaler Ebene zu den Themen Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit sowie zu den Themen Brand-, Explosions- und Umweltschutz unter Nutzung regionaler Netzwerke.


Branchenübergreifende Partner in allen Bereichen...

Eine Sifa ist eine Sicherheitsfachkraft, die für die Arbeitssicherheit in einem Betrieb zuständig ist. Die Sifa berät die Unternehmensleitung, die Führungskräfte und die Beschäftigten in allen Fragen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes. Die Sifa unterstützt bei der Planung, Durchführung und Überwachung von Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren. Die Sifa wirkt bei der Gestaltung von Arbeitsplätzen, Arbeitsabläufen und Arbeitsumgebungen mit. Die Sifa ist auch für die Organisation und Durchführung von Unterweisungen, Schulungen und Belehrungen im Bereich der Arbeitssicherheit verantwortlich.

Die Sifa muss eine entsprechende Ausbildung und Qualifikation nachweisen, die in der DGUV Vorschrift 1 geregelt ist. Die DGUV Vorschrift 1 ist eine Unfallverhütungsvorschrift, die von den Berufsgenossenschaften und Unfallkassen erlassen wurde. Die DGUV Vorschrift 1 legt fest, welche Anforderungen an die Bestellung, die Aufgaben, die Stellung und die Befugnisse einer Sifa gestellt werden. Die DGUV Vorschrift 1 gilt für alle Betriebe, die der gesetzlichen Unfallversicherung unterliegen.

Kernkompetenzen

Bundesweites Partnernetzwerk


DGUV Vorschrift 1, DGUV Vorschrift 2, DGUV Vorschrift 3, DGUV Vorschrift 4

Virtuelle Unterweisungen


bequem im remote working Ihre Unterweisungsdokumentation.

Konzeptausarbeitung


Maßnahmenkatalog

Beratung bis zur ISO Zertifizierung


Qualitäts-Management-System

LASST UNS ZUSAMMENARBEITEN

Als gemeinnütziger Verein repräsentiert die FASI die Experten im Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutz in Deutschland:

  • Mitarbeiter der staatlichen Aufsichtsdienste im Arbeits-, Umwelt- und Verbraucherschutz
  • Präventionsmitarbeiter der gesetzlichen Unfallversicherungsträger
  • Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz

Präambel

Die Fachvereinigung Arbeitssicherheit e.V. (FASI) dient mit ihrem Netzwerk den praxisorientierten Präventionsdiensten, den Aufsichts- und Beratungsinstitutionen sowie den arbeitsmedizinischen und sicherheitstechnischen Dienstleistern und trägt zur Förderung von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit bei.