Unser Ziel ist es, Unternehmen, Fachkräften und Interessierten fundiertes Wissen und praktische Hilfsmittel zur Verfügung zu stellen, damit sie die Prinzipien der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes effektiv umsetzen können. Als ehrenamtliche Initiative verstehen wir uns als Brücke zwischen rechtlichen Anforderungen und deren Anwendung in der Praxis.
Verständliche Erläuterungen: Wir erklären die DGUV Vorschrift 1 sowie weitere relevante Gesetze und Vorschriften in einer klaren, leicht verständlichen Sprache. So wird es einfacher für Sie, diese in Ihrem Arbeitsalltag zu integrieren.
Praktische Umsetzungshilfen: Profitieren Sie von unseren erprobten Werkzeugen, Checklisten und Anleitungen, um die Vorschriften effizient in Ihrem Betrieb umzusetzen.
Aktuelle Gesetzesänderungen: Wir halten Sie über Änderungen in den relevanten Gesetzen und Vorschriften auf dem Laufenden und erläutern, wie diese Änderungen Ihre Arbeit beeinflussen können.
Expertenrat und Community-Austausch: Nutzen Sie unser Forum für Fragen, Diskussionen und den Austausch von Best Practices. Unsere Community aus Experten und Praktikern steht Ihnen zur Seite.
Schulungen und Seminare: Vertiefen Sie Ihr Wissen durch unsere Schulungsangebote, die von erfahrenen Dozenten geleitet werden und auf eine praktische Umsetzung der Vorschriften abzielen.
DGUV-V1.de arbeitet eng mit Fachkräften für Arbeitssicherheit, Ingenieuren und Innungsbetrieben zusammen, um Ihnen eine umfassende und qualifizierte Beratung anzubieten. Diese Partnerschaften ermöglichen es uns, maßgeschneiderte Lösungen für Ihre spezifischen Bedürfnisse und Herausforderungen zu entwickeln.
Bereit für eine sicherere Arbeitswelt?
Mit unserem ehrenamtlichen Engagement und umfangreichen Ressourcen unterstützen wir Sie dabei, einen sicheren und gesundheitsfördernden Arbeitsplatz zu schaffen. Entdecken Sie DGUV-V1.de und starten Sie in eine sicherere Zukunft für Ihr Unternehmen!
In der DGUV Vorschrift 1 wird klargestellt, dass die in staatlichem Recht bestimmten Maßnahmen auch zum Schutz von Versicherten, die keine Beschäftigten sind, gelten. Das heißt: Die Versicherten unterliegen grundsätzlich denselben Rechtsvorschriften. Darüber hinaus haben die gewerblichen Berufsgenossenschaften und die Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand sich in der DGUV Vorschrift 1 erstmals auf einheitliche Regelungen zur Bestimmung der Zahl von Sicherheitsbeauftragten verständigt. Die Regelung weist fünf verbindliche Kriterien auf, anhand derer der Unternehmer die Zahl der Sicherheitsbeauftragten für den jeweiligen Betrieb individuell bestimmen kann.
Die DGUV Vorschrift 1 ist bei den meisten Unfallversicherungsträgern in Kraft gesetzt. Zeitgleich wurde die DGUV Regel 100-001, die konkrete Erläuterungen zu den einzelnen Paragraphen der DGUV Vorschrift 1 enthält, veröffentlicht.
Anforderungen zur Zertifizierung von Qualitätsmanagementsystemen in deutscher und englischer Sprache. Maßnahmenkatalog, Gefährdungsbeurteilung, Beratung, Prüfung für SIE.
Die Fachkraft für Arbeitssicherheit ist eine speziell ausgebildete Person, die zusammen mit einem Betriebsarzt Unternehmen oder Behörden mit Beschäftigten bei Aufgaben unterstützt, die sich aus der Umsetzung der EG-Rahmenrichtlinie 89/391/EWG ergeben. Die Abkürzung in Deutschland lautet Sifa.
Ihre elektrischen Betriebsmittel müssen geprüft werden, sonst entfällt der Versicherungsschutz (Regress-/Schadensersatzansprüche) im Schadensfall (Personenschaden, Sachschaden, Brand), DGUV Vorschrift 3 ist Ihr „TüV“ (VDE DIN) für den Strom im Betrieb! Schützen Sie Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (M/W/D) sowie Betriebsvermögen!