Bundesweit und in allen Fragen der Arbeitssicherheit, des Gesundheits- und des Brandschutzes, erreichen wir durch unsere Organisationsstruktur, ein Optimum an Flexibilität und Beratungsqualität.
Unsere Fachkräfte für Arbeitssicherheit leisten in Ihrem Unternehmen umfassende Beratung und Betreuung nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG), sowie den berufsgenossenschaftlichen Vorschriften (DGUV Vorschrift 2).
Dabei richten wir unser Augenmerk stets auf die Lösungsfindung und die wirtschaftliche Umsetzbarkeit der Maßnahmen, für sichere und effiziente Arbeitsplätze.
Gemeinsam werden betriebsspezifische Lösungen für Ihr Unternehmen erarbeitet und entsprechend den berufsgenossenschaftlichen Vorschriften und gesetzlichen Bestimmungen dokumentiert (ArbSchG).
In der DGUV Vorschrift 1 wird klargestellt, dass die in staatlichem Recht bestimmten Maßnahmen auch zum Schutz von Versicherten, die keine Beschäftigten sind, gelten. Das heißt: Die Versicherten unterliegen grundsätzlich denselben Rechtsvorschriften. Darüber hinaus haben die gewerblichen Berufsgenossenschaften und die Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand sich in der DGUV Vorschrift 1 erstmals auf einheitliche Regelungen zur Bestimmung der Zahl von Sicherheitsbeauftragten verständigt. Die Regelung weist fünf verbindliche Kriterien auf, anhand derer der Unternehmer die Zahl der Sicherheitsbeauftragten für den jeweiligen Betrieb individuell bestimmen kann.
Die DGUV Vorschrift 1 ist bei den meisten Unfallversicherungsträgern in Kraft gesetzt. Zeitgleich wurde die DGUV Regel 100-001, die konkrete Erläuterungen zu den einzelnen Paragraphen der DGUV Vorschrift 1 enthält, veröffentlicht.
Anforderungen zur Zertifizierung von Qualitätsmanagementsystemen in deutscher und englischer Sprache. Maßnahmenkatalog, Gefährdungsbeurteilung, Beratung, Prüfung für SIE.
Die Fachkraft für Arbeitssicherheit ist eine speziell ausgebildete Person, die zusammen mit einem Betriebsarzt Unternehmen oder Behörden mit Beschäftigten bei Aufgaben unterstützt, die sich aus der Umsetzung der EG-Rahmenrichtlinie 89/391/EWG ergeben. Die Abkürzung in Deutschland lautet Sifa.
Ihre elektrischen Betriebsmittel müssen geprüft werden, sonst entfällt der Versicherungsschutz (Regress-/Schadensersatzansprüche) im Schadensfall (Personenschaden, Sachschaden, Brand), DGUV Vorschrift 3 ist Ihr „TüV“ (VDE DIN) für den Strom im Betrieb! Schützen Sie Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (M/W/D) sowie Betriebsvermögen!